Seminarleitung

Lebenslanges Lernen, Teil des Berufes eines jeden Beschäftigten in der Sozialversicherung. Immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben ist in unserem Beruf von enormer Relevanz.

 

Ich bin Thies Kammann, stellvertretender Bundesjugendleiter und stellvertretender Landesjugendleiter für Schleswig-Holstein.

 

Zu meinen Ehrenamtlichen Aufgaben im Bereich der Bundesjugendleitung gehört die Leitung von Seminaren.

Aber wie kann man sich das eigentlich genau vorstellen und was macht man so als Seminarleiter?

 

Wir als GdS-Jugend bieten jährlich verschiedene Seminare zur Weiterbildung der Jugend an. Das tolle daran ist, wir sind in der Art und Weise wie und welche Seminare wir anbieten, frei in der Entscheidung. Wenn durch das Gremium bestimmt wurde welche Seminare durchgeführt werden, wird auch bestimmt wer diese leitet.

 

Die Aufgeben hier sind vielfältig. Angefangen bei der Bewerbung des Seminars über verschiedene Kommunikationskanäle. Jedes Seminar bedarf einer gewissen Vorbereitung. Unterstützung gibt es hier jederzeit von den referierenden Dozenten und auch von unserer Bildungskoordinatorin Claudia Bidder. Als Seminarleiter ist man idealerweise mit einer der ersten in der Tagungsstätte und breitet den Raum für den Seminarbeginn vor. Jeder Teilnehmende bekommt seine Unterlagen, Werbemittel werden verteilt und die Technik wird geprüft. Während des gesamten Seminars steht man im engen Kontakt zum Tagungshotel und kümmert sich um einen reibungslosen Ablauf des Seminars.

Je nach Bedarf kann man auch während der Vorträge der Dozenten den Praxisbezug herstellen und oder ggf. sogar kleinere Passagen moderieren bzw. mit der Gruppe in Interaktion gestalten.

Ein Beispiel hierfür ist das gemeinsame Resümieren von Gruppenarbeiten.

Ebenso ist es ratsam, sich mit dem Tagungsort auseinanderzusetzen um gen Abend die ein oder andere Empfehlung für ein gemeinsames Abendprogramm in Petto  zu haben.

 

Am Ende eines jeden Seminars kümmert man sich darum, dass jeder seine Teilnahmebestätigung bekommt und organisiert den Abbau der verwendeten Ressourcen.

 

Seminare zu leiten macht einen riesigen Spaß und trägt dazu bei immer wieder neue Leute kennenzulernen. Zusätzlich erweitert man seinen Wissensschatz jedes Mal ein bisschen mehr. Eine tolle Sache, welche ohne Ehrenamt nicht möglich wäre. Organisieren und engagieren lohnt sich.

Wir kommt weiter.

 

VG

Thies Kammann

stellv. Bundesjugendleiter

 

Prüfungsausschuss

Als Mitglied der GdS bin ich ehrenamtlich tätig als Mitglied in einem Prüfungsausschuss.. Sowohl für die Zwischenprüfung als auch für die Abschlussprüfung unserer angehenden Sozialversicherungsfachangestellten wurde ich vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Prüfer in beide Ausschüsse der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung, als Vertreterin der Arbeitnehmer, für vier Jahre berufen.

Ein Prüfungsausschuss setzt sich aus insgesamt 5 Prüfern (plus Stellvertretern) zusammen. Um euch vorab die Sorge zu nehmen: es handelt sich hierbei um zwei Arbeitgebervertreter, 2 Arbeitnehmervertreter (diese werden von den Gewerkschaften vorgeschlagen, wodurch ich durch unsere Fachgewerkschaft hier aktiv mitgestalten darf) und einen Berufsschullehrer. Ihr habt also auf jeden Fall schon mal zwei Leute, die immer auf eurer Seite sind und der Berufsschullehrer ebenfalls.

Was ist nun meine Aufgabe im Prüfungsausschuss? Da es ein paar mehr Aufgabengebiete gibt, zeige ich euch hier die mit Sicherheit für die Meisten am interessantesten Bereiche auf: Die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.

Für die Korrektur der Zwischen-/ bzw. Abschlussprüfungen darf ich mir als Prüfer in unserem Prüfungsausschuss ein Wahlthema aussuchen. Also ein Themengebiet, in dem ich auch fit bin. Bei mir ist es Leistungen/ Versicherung und Finanzierung. Ich korrigiere also als Erst- oder Zweitkorrekteur diese Prüfungsarbeiten und bewerte sie anhand eines Gutachtens im 100-Punkte System. Für jede Prüfung gibt es zwei Korrekteure, die die Arbeiten unabhängig von einander Bewerten, hinterher ihre Ergebnisse zusammen tragen und den Mittelwert als Prüfungsleistung festsetzen. Da alle Prüflinge bei ihrer Zwischen-/ Abschlussprüfung eine Kennziffer zugeteilt bekommen, unter der sie ihre Arbeit ablegen, wissen wir Prüfer auch nicht, welche Prüfung wir gerade korrigieren. Eure Prüfungsleistung bleibt für uns anonym. Zusätzlich sind wir Prüfer aber auch noch zur Verschwiegenheit, was die Prüfungsleistungen betrifft, verpflichtet.

Der wohl für viele spannendste Teil der Aufgaben als Prüfungsausschussmitglied ist die Abnahme der mündliche Prüfung.

Hier besteht unsere Aufgabe zu erst einmal darin, euch als Prüflinge abzuholen, zu versuchen mit  Smaltalk und einer freundlichen Atmosphäre euch ein wenig die Aufregung zu nehmen. Wir sind nämlich alle sehr daran interessiert, dass ihr eure Prüfung so schafft, wie ihr es euch vorgenommen habt! Natürlich gehört hier auch die Erklärung des Ablaufs, Zugelassene Hilfs- und Arbeitsmittel, Konsequenzen bei Täuschungsversuchen sowie die Frage, ob ihr euch in der Lage fühlt, die Prüfung heute aus gesundheitlichen Gründe abzulegen (diese Belehrung wird auch vor Abnahme der schriftlichen Prüfungen vom Aufsichtsführenden vorgelesen).

Wir im Ausschuss entscheiden bei jedem Prüfling individuell, welchen Prüfungsfall ihr zur Vorbereitung erhaltet und welcher Prüfer den Kunden im Gespräch spielt. Nachdem ihr eure Prüfung abgelegt habt, bewertet jeder Prüfer erst einmal eure Ausführungen für sich und im Anschluss diskutieren wir ggf. noch über die ein oder andere Aussage. Jeder Prüfer bewertet die Prüfung in Punkte (100-Punkte-System). Diese werden zum Schluss vom Prüfungsausschussvorsitzenden zusammen  getragen und der Mittelwert bestimmt dann eure Prüfungsnote. Zusammen mit eurer Vornote ermittelt dieser ebenfalls eure Gesamt Abschlussnote. Sobald wir unsere Entscheidung getroffen haben, holen wir euch wieder zu uns rein und teilen euch das Ergebnis samt eines kleinen Feedbacks mit und in einigen Prüfungsausschüssen wird euch auch eurer Ausbildungszeugnis direkt vor Ort überreicht. An dieser Stelle habt ihr in der Regel damit den letzten Part eurer Ausbildung gemeistert und seit mit herausschreiten aus dem Prüfungsraum nun kein Azubi mehr.

 

Im Übrigen bietet hier die GdS Jugend jedes Jahr das Seminar „Fit für die Prüfung“ an, wo es ganz gezielt um eure Abschlussprüfung und eine optimale Prüfungsvorbereitung geht. Auch eine Simulation der mündlichen Abschlussprüfung fehlt hier nie.

 

Hast auch du Interesse und das fachliche Know-How an das Prüfungswesen? Gern kannst du hierzu Kontakt zu unserer Bildungsreferentin Claudia Bidder von der Bundesgeschäftsstelle der GdS aufnehmen und weitere Infos erhalten.

Landesjugendleitung

Gewerkschaft ist Freundschaft - mit allem was dazugehört 

 

Die Tätigkeit als Landesjugendleitung ist ein Ehrenamt. 

Als Landesjugendleitung (kurz LJL) hat man einige Aufgaben zu bewältigen. 

Eine dieser Herausforderungen ist etwa die Organisation im eigenen Landesverband. 

Hierbei sollen berufliche, rechtliche und soziale Belange der Mitglieder in Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen gefördert werden. 

Außerdem zählt die Mitgliedergewinnung und Mitgliederbetreuung zu den Kernaufgaben einer Jugendleitung. 

 

Zur Mitgliedergewinnung eignen sich Auftaktveranstaltungen für neue Auszubildende und Studierende, auf denen die Jugendleitungen der Gewerkschaft Präsenz verleihen können. 

Gleich wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist, die gewonnen und bereits vorhandenen Mitglieder zu halten. 

 

Ein gutes Mittel hierfür ist über geplante Aktivitäten und Seminare zu informieren und somit in Kontakt zu bleiben.  Auf den folgenden Seminaren und Veranstaltungen kann sich dann über aktuell wichtige Themen und Probleme ausgetauscht werden. Im Anschluss darauf kann die Landesjugendleitung diese Anliegen gegenüber anderen (z.B. dem Landesverband) zum Ausdruck bringen. Um Erfahrungen auszutauschen und gut vernetzt zu sein, ist es für die LJL ebenso hilfreich, an vielen Sitzungen (z.B. Landesvorstand,Landesjugendleitertreffen) teilzunehmen.

Im Großen und Ganzen verleihen die Landesjugendleiter den jungen Mitgliedern im Landesverband eine Stimme bzw. stellen ein Sprachrohr für diese dar. 

So schön wie Henry Ford einst sagte, zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ein Fortschritt und zusammenarbeiten ein Gewinn.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Katharina Meindl 

Landesjugendleitung Bayern

 

Tarifkommission

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JAV

Mein Name ist Pauline Bernecker und ich bin aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Die Aufgaben der JAV sind gesetzlich vorgegeben und beziehen sich auf alle Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststelle betreffen.

Dazu zählt die Überwachung der Einhaltung und Durchführung von geltenden
Rechtsvorschriften, also z. b. des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Tarifverträge und der Dienstvereinbarungen.

Ebenso nimmt die JAV Anregungen und Beschwerden der Nachwuchskräfte entgegen und wirken auf ihre Erledigung hin.

Der Personalrat unterstützt dabei die JAV tatkräftig.

Die Beantragung von Maßnahmen für Nachwuchskräfte, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung, werden dem Personalrat vorgelegt und in deren Sitzung abgestimmt.

Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat wird auch dadurch verstärkt, dass grundsätzlich ein Mitglied der JAV an den Personalratssitzungen teilnehmen kann. Ein Stimmrecht hat die JAV bei Entscheidungen jedoch nur in Bezug auf Jugendliche und Auszubildende.

Ebenso besteht ein Anrecht auf Schulungen zur Tätigkeit als JAV-Mitglied.
Hier werden die rechtlichen Grundlagen der JAV-Arbeit vermittelt und es werden Erfahrungen ausgetauscht und angesprochen. Da bei diesen Seminaren meist verschiedene Sozialversicherungsträger vertreten sind, kann ein guter Austausch zu den Vorgehensweisen und Vor- und Nachteilen in den Dienststellen stattfinden. Für diese Schulungen wird man von seinem Arbeitgeber freigestellt.

Ein wichtiger Teil der JAV-Arbeit ist die Veranstaltung der regelmäßig stattfindenden JA-Versammlungen.

Dies soll den Jugendlichen und Auszubildenden der Dienststelle die Möglichkeit geben, Anliegen direkt bei der Dienststelle anzusprechen.

Die JA-Versammlung sowie der Austausch zur Arbeit findet in den Sitzungen der JAV statt.

Dabei ist immer zu beachten, dass jedes JAV-Mitglied eine Vertrauensposition einnimmt. Es kommt häufig vor, dass der Personalrat, die Dienststellenleitung oder die Jugendlichen und Auszubildenden mit vertraulichen Informationen an die JAV herantreten. Die JAV-Mitglieder unterliegen dabei immer der Schweigepflicht; das heißt, dass die Anliegen eines Auszubildenden nie ohne dessen Einverständnis weitergegeben und zum Beispiel mit dem Dienststellenleiter besprochen werden dürfen.

Wenn man als JAV-Mitglied einmal nicht die richtige Antwort auf die Frage eines Jugendlichen oder Auszubildenden haben sollte, kann man sich immer an die GdS wenden. Hier werden Erfahrungen und vor allem die rechtlichen Grundsätze mitgeteilt, sodass eine informative und korrekte Antwort weitergeben werden kann.

Die Wahlvorschriften und die Zusammensetzung sind je nach geltenden Personalvertretungsrecht in den Dienststellen unterschiedlich. Spricht hierzu eure amtierenden Mitglieder der JAV, des Personalrates oder GdS-Mitglieder des Vertrauens an, welche euch gern weiterhelfen.

Seid bei der JAV dabei, denn nur WIR KOMMT WEITER!

Verwaltungsrat

Mitbestimmen und Mitgestalten

Meine Name ist Nico Hoppe und ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am Standort Halle beschäftigt. Für die GdS bin ich als ehrenamtliches Mitglied im Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt aktiv. In diesem Bericht möchte ich Euch einen Überblick über meine ehrenamtliche Tätigkeit geben und meine Erfahrungen als Selbstverwalter beschreiben.

 

Allgemein

Das bedeutsamste Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Verwaltungsrat. Die Wahl des Verwaltungsrates findet alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen statt und wird paritätisch je zur Hälfte von Vertretern der Versicherten- und Arbeitgeberseite ausgewählt. Die überwiegenden Wahlen werden in Form von Friedenswahlen durchgeführt und ersetzen somit die grundsätzliche Wahlhandlung.
Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt besteht aus 28 ehrenamtlichen Mitgliedern, wobei beide Seiten je einen Vorsitzenden stellen. Um Benachteiligungen beider Gruppen auszuschließen, wechselt das Amt des Vorsitzenden im jährlichen Rhythmus. Die Tätigkeit und die Aufgabenerfüllung der jeweiligen Gruppen setzt stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Vorstand voraus, der dem Verwaltungsrat als weiteres Organ der Selbstverwaltung gegenübersteht. Erwähnenswert ist, dass jede gesetzliche Krankenkasse über ihre eigene Satzung verfügt, die unter anderem die Vorschriften zur Wahl, Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträge regelt. Ein Blick in die Satzung lohnt sich als Versicherte. So kann man sich eine Übersicht über die Leistungen und die darüber hinaus individuellen Angebote der jeweiligen Krankenkasse verschaffen.
Des Weiteren schließen sich die gesetzlichen Krankenkassen unter anderem mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu gemeinsamen Bundesverbänden zusammen. Beispielsweise sind alle gesetzlichen Krankenkassen im GKV-Spitzenverband organisiert, der als zentrale Interessenvertretung der Krankenkassen fungiert und über den Ausbau sowie die Umgestaltung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich mitbestimmt.

 

Tätigkeit im Verwaltungsrat

Die konstituierte Sitzung zur Wahl des neuen Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt fand im Herbst 2017 statt. Seitdem bin ich ordentliches Mitglied und einer von vierzehn Versichertenvertreter. Die Sitzungen des Verwaltungsrates finden in der Regel quartalsweise statt und werden grundsätzlich in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil gegliedert. Der Verwaltungsrat beschäftigt sich in der überwiegend nichtöffentlichen Sitzung mit der Gremienarbeit, den Fachausschüssen, personellen Angelegenheiten und mit Themen zur Immobilienstrategie. Zusätzlich ist der Verwaltungsrat auch für den Bereich der Pflegekasse verantwortlich, der ebenfalls ein großes Tätigkeitsfeld umfasst.

Zu den Hauptaufgaben im Verwaltungsrat gehören vor allem die Beschlüsse zum Haushaltsplan und zur Satzung, sowie die Wahl des Vorstandes. Des Weiteren wird auch die Höhe des aktuellen Zusatzbeitrages durch den Verwaltungsrat beschlossen.

Darüber hinaus gliedert sich der Verwaltungsrat in bestimmte Fachausschüsse, die im Wesentlichen zur Erfüllung seiner Aufgaben dienen. Diese Ausschüsse können je nach Krankenkasse themenspezifisch etwas variieren und andere Bezeichnungen tragen.
So können beispielhaft Themen zu gesundheits- und finanzpolitischen Grundsatzfragen einem Grundsatzausschuss zugeordnet werden und Angelegenheiten wie Marketing und Vertrieb in einem Außenausschuss angegliedert sein. Weiterführend gibt es in jedem Verwaltungsrat auch mehrere Widerspruchsausschüsse, die neben der Rechtsschutzfunktion von Versicherten, auch eine Selbstkontrolle der Verwaltung übernehmen.

 

Erfahrungen im Verwaltungsrat

Anfangs konnte ich mir durch die Teilnahme an den regelmäßigen Verwaltungsratssitzungen ein eigenes Bild zum Ablauf und zur Organisation verschaffen. Mit der Zeit und durch viele Informationen habe ich mir zunehmendes Wissen angeeignet und durfte zudem viele persönliche Erfahrungen sammeln, die mich bisher ungemein in der Rolle als Versichertenvertreter unterstützt haben. Meine berufliche Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung und meine Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht bilden eine solide Grundlage für meine Tätigkeit, die vor allem bei spezielleren Themen aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht hilfreich sind.

Aber auch der Austausch mit den anderen Versichertenvertretern ist ein wichtiger Grundstein zur Strategischen Ausrichtung und dient zur eigenen Meinungsbildung der entsprechenden Angelegenheiten.
Zudem können gemeinsame Gespräche mit den Arbeitgebervertretern für zukünftige Ausrichtungen fördernd sein.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind darüber hinaus überwiegend in den Ausschüssen vertreten. Somit ist eine intensivere und effektivere Bearbeitung der Aufgaben im Vorfeld möglich. Vor allem diese Arbeit liefert wertvolle Erkenntnisse und stellt die Grundlage für spätere Themen in den Sitzungen des Verwaltungsrats dar. Die Berichterstattungen der Ausschüsse sind ein fester Bestandteil jeder Verwaltungsratssitzung und liefern den Anwesenden wichtige Informationen aus den letzten Ausschusssitzungen.

Des Weiteren habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass eine Ersatzmitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen nicht zu unterschätzen ist. Ein gelegentlicher Einsatz bringt weitreichende Erkenntnisse und erleichtert die Verknüpfungen der einzelnen Themenwelten zwischen den Ausschüssen.

Aufgrund der COVID-19-Pamdemie wurden die Sitzungen in der Vergangenheit in verschiedenen Videoformaten durchgeführt. Anfänglich noch ungewohnt, haben sich diese Sitzungen mittlerweile etabliert und sorgen neben den klassischen Präsenzveranstaltungen sowie den Sitzungen in Hybridform ebenfalls für einen reibungslosen Ablauf.

 

Mein Fazit

Aus meiner Sicht ist das Ehrenamt im Verwaltungsrat eine sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die zeigt das man mit Engagement als Versichertenvertreter etwas bewegen kann. Die abwechslungsreichen Aufgaben ermöglichen eine aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung und geben einen tiefen Einblick in die Arbeit der jeweiligen Sozialversicherungsträger, stets unter den Aspekten der Geheimhaltungspflicht und des Datenschutzes. Auch zukünftig bleiben die unternehmenspolitischen Ausrichtungen der Krankenkassen unter Einbeziehung der Verwaltungsräte eine spannende Angelegenheit.
In den nächsten Jahren gibt es viele neue Aufgaben zu bewältigen. Dafür braucht es Einsatz und Motivation. Ich würde es begrüßen, mehr junge Kollegen in den Reihen der Verwaltungsräte zu sehen.
Nach dem Motto „Erfahrung trifft auf frischen Wind, traditionelle Sichtweisen auf neues Denken.“
Ein möglicher Schritt auch in Bezug auf die Versichertengemeinschaft und die damit verbundene Altersstruktur und Interessenvertretung.

Bei Interesse zu einem Ehrenamt in der Selbstverwaltung oder bei Fragen könnt ihr Euch gerne direkt an den zuständigen GdS-Sozialreferenten Herrn Hendrik Steven wenden (steven.h@gds.de).

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