Mitbestimmen und Mitgestalten
Meine Name ist Nico Hoppe und ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am Standort Halle beschäftigt. Für die GdS bin ich als ehrenamtliches Mitglied im Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt aktiv. In diesem Bericht möchte ich Euch einen Überblick über meine ehrenamtliche Tätigkeit geben und meine Erfahrungen als Selbstverwalter beschreiben.
Allgemein
Das bedeutsamste Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Verwaltungsrat. Die Wahl des Verwaltungsrates findet alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen statt und wird paritätisch je zur Hälfte von Vertretern der Versicherten- und Arbeitgeberseite ausgewählt. Die überwiegenden Wahlen werden in Form von Friedenswahlen durchgeführt und ersetzen somit die grundsätzliche Wahlhandlung.
Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt besteht aus 28 ehrenamtlichen Mitgliedern, wobei beide Seiten je einen Vorsitzenden stellen. Um Benachteiligungen beider Gruppen auszuschließen, wechselt das Amt des Vorsitzenden im jährlichen Rhythmus. Die Tätigkeit und die Aufgabenerfüllung der jeweiligen Gruppen setzt stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Vorstand voraus, der dem Verwaltungsrat als weiteres Organ der Selbstverwaltung gegenübersteht. Erwähnenswert ist, dass jede gesetzliche Krankenkasse über ihre eigene Satzung verfügt, die unter anderem die Vorschriften zur Wahl, Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträge regelt. Ein Blick in die Satzung lohnt sich als Versicherte. So kann man sich eine Übersicht über die Leistungen und die darüber hinaus individuellen Angebote der jeweiligen Krankenkasse verschaffen.
Des Weiteren schließen sich die gesetzlichen Krankenkassen unter anderem mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu gemeinsamen Bundesverbänden zusammen. Beispielsweise sind alle gesetzlichen Krankenkassen im GKV-Spitzenverband organisiert, der als zentrale Interessenvertretung der Krankenkassen fungiert und über den Ausbau sowie die Umgestaltung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich mitbestimmt.
Tätigkeit im Verwaltungsrat
Die konstituierte Sitzung zur Wahl des neuen Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt fand im Herbst 2017 statt. Seitdem bin ich ordentliches Mitglied und einer von vierzehn Versichertenvertreter. Die Sitzungen des Verwaltungsrates finden in der Regel quartalsweise statt und werden grundsätzlich in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil gegliedert. Der Verwaltungsrat beschäftigt sich in der überwiegend nichtöffentlichen Sitzung mit der Gremienarbeit, den Fachausschüssen, personellen Angelegenheiten und mit Themen zur Immobilienstrategie. Zusätzlich ist der Verwaltungsrat auch für den Bereich der Pflegekasse verantwortlich, der ebenfalls ein großes Tätigkeitsfeld umfasst.
Zu den Hauptaufgaben im Verwaltungsrat gehören vor allem die Beschlüsse zum Haushaltsplan und zur Satzung, sowie die Wahl des Vorstandes. Des Weiteren wird auch die Höhe des aktuellen Zusatzbeitrages durch den Verwaltungsrat beschlossen.
Darüber hinaus gliedert sich der Verwaltungsrat in bestimmte Fachausschüsse, die im Wesentlichen zur Erfüllung seiner Aufgaben dienen. Diese Ausschüsse können je nach Krankenkasse themenspezifisch etwas variieren und andere Bezeichnungen tragen.
So können beispielhaft Themen zu gesundheits- und finanzpolitischen Grundsatzfragen einem Grundsatzausschuss zugeordnet werden und Angelegenheiten wie Marketing und Vertrieb in einem Außenausschuss angegliedert sein. Weiterführend gibt es in jedem Verwaltungsrat auch mehrere Widerspruchsausschüsse, die neben der Rechtsschutzfunktion von Versicherten, auch eine Selbstkontrolle der Verwaltung übernehmen.
Erfahrungen im Verwaltungsrat
Anfangs konnte ich mir durch die Teilnahme an den regelmäßigen Verwaltungsratssitzungen ein eigenes Bild zum Ablauf und zur Organisation verschaffen. Mit der Zeit und durch viele Informationen habe ich mir zunehmendes Wissen angeeignet und durfte zudem viele persönliche Erfahrungen sammeln, die mich bisher ungemein in der Rolle als Versichertenvertreter unterstützt haben. Meine berufliche Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung und meine Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht bilden eine solide Grundlage für meine Tätigkeit, die vor allem bei spezielleren Themen aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht hilfreich sind.
Aber auch der Austausch mit den anderen Versichertenvertretern ist ein wichtiger Grundstein zur Strategischen Ausrichtung und dient zur eigenen Meinungsbildung der entsprechenden Angelegenheiten.
Zudem können gemeinsame Gespräche mit den Arbeitgebervertretern für zukünftige Ausrichtungen fördernd sein.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind darüber hinaus überwiegend in den Ausschüssen vertreten. Somit ist eine intensivere und effektivere Bearbeitung der Aufgaben im Vorfeld möglich. Vor allem diese Arbeit liefert wertvolle Erkenntnisse und stellt die Grundlage für spätere Themen in den Sitzungen des Verwaltungsrats dar. Die Berichterstattungen der Ausschüsse sind ein fester Bestandteil jeder Verwaltungsratssitzung und liefern den Anwesenden wichtige Informationen aus den letzten Ausschusssitzungen.
Des Weiteren habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass eine Ersatzmitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen nicht zu unterschätzen ist. Ein gelegentlicher Einsatz bringt weitreichende Erkenntnisse und erleichtert die Verknüpfungen der einzelnen Themenwelten zwischen den Ausschüssen.
Aufgrund der COVID-19-Pamdemie wurden die Sitzungen in der Vergangenheit in verschiedenen Videoformaten durchgeführt. Anfänglich noch ungewohnt, haben sich diese Sitzungen mittlerweile etabliert und sorgen neben den klassischen Präsenzveranstaltungen sowie den Sitzungen in Hybridform ebenfalls für einen reibungslosen Ablauf.
Mein Fazit
Aus meiner Sicht ist das Ehrenamt im Verwaltungsrat eine sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die zeigt das man mit Engagement als Versichertenvertreter etwas bewegen kann. Die abwechslungsreichen Aufgaben ermöglichen eine aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung und geben einen tiefen Einblick in die Arbeit der jeweiligen Sozialversicherungsträger, stets unter den Aspekten der Geheimhaltungspflicht und des Datenschutzes. Auch zukünftig bleiben die unternehmenspolitischen Ausrichtungen der Krankenkassen unter Einbeziehung der Verwaltungsräte eine spannende Angelegenheit.
In den nächsten Jahren gibt es viele neue Aufgaben zu bewältigen. Dafür braucht es Einsatz und Motivation. Ich würde es begrüßen, mehr junge Kollegen in den Reihen der Verwaltungsräte zu sehen.
Nach dem Motto „Erfahrung trifft auf frischen Wind, traditionelle Sichtweisen auf neues Denken.“
Ein möglicher Schritt auch in Bezug auf die Versichertengemeinschaft und die damit verbundene Altersstruktur und Interessenvertretung.
Bei Interesse zu einem Ehrenamt in der Selbstverwaltung oder bei Fragen könnt ihr Euch gerne direkt an den zuständigen GdS-Sozialreferenten Herrn Hendrik Steven wenden (steven.h@gds.de).