Ausbildung

GdS-Mitglieder in Prüfungsausschüssen

Die GdS ist auch an Zwischen- und Abschlussprüfungen beteiligt: Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen von Auszubildenden, aber auch Ausschüsse zur Abnahme von Fortbildungsprüfungen, zur Abnahme der Ausbildereignungsprüfung sowie die Berufsbildungsausschüsse sind stets mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie mindestens einem Lehrer besetzt. Dabei sind für die Arbeitnehmervertreter die Gewerkschaften vorschlagsberechtigt. Die Berufung der Ausschussmitglieder erfolgt nach Einbindung der GdS-Bundesgeschäftsstelle durch die für die Durchführung der Prüfungen verantwortliche zuständige Stelle. Die Verteilung der Sitze zwischen den vorschlagsberechtigten Gewerkschaften erfolgt dabei entsprechend der Repräsentanz der Gewerkschaften in den im betreffenden Fachbereich gewählten Personalräten.

Wir stellen als GdS bundesweit deutlich mehr als 300 Stellvertretende und Ordentliche Mitglieder in solchen Ausschüssen. Besonders in den letzten Jahren waren wir in der glücklichen Lage, zusätzliche Ausschusssitze, für die unser Mitbewerber keine qualifizierten Vorschläge einreichen konnte, selbst zu besetzten und auf diese Weise eine nicht unerhebliche Anzahl an zusätzlichen Sitzen zu erlangen.

Ausbildungsberater

Die zuständigen Stellen haben nicht nur die Aufgabe die Prüfungen der Auszubildenden zu organisieren. Sie bestellen auch die sogenannten Ausbildungsberater. Aufgabe dieser "Berater" ist es, Auszubildende über den Ausbildungsablauf und insbesondere über die Zwischen- und Abschlussprüfung zu informieren. Sie stehen aber auch als Ansprechpartner zur Verfügung wenn es gilt, zwischen Arbeitgeber und Auszubildenden in Streitfragen zu vermitteln. Die Ausbildungsberater stellen sich in größeren Dienststellen den Auszubildenden meist regelmäßig vor. Sie können aber auch aktiv von den Auszubildenden kontaktiert und um Rat gefragt werden.

Die hier angegebene Kontaktadresse bezieht sich ausschließlich auf die bundesunmittelbaren Träger. Auszubildende bei landesunmittelbaren Dienststellen wenden sich bitte unmittelbar an ihre zuständige Stelle oder die GdS in Bonn.

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