Streikgeld

Im Ernstfall kampfbereit

Als Tarifpartner wirken wir seit Jahrzehnten konstruktiv an der Weiterentwicklung der Arbeits-bedingungen mit. Kann am Verhandlungstisch keine Lösung gefunden werden, ist die GdS auch streikfähig. Im Arbeitskampf beweisen wir unseren Durchsetzungswillen, nicht nur im öffentlichen Dienst.

Auch bei Streikmaßnahmen bei einem Sozialversicherungsträger in die GdS bestens vorbereitet. Wir sind dabei, wenn die GdS-Kolleginnen und Kollegen für einen Arbeitskampf votieren. Bei den letzten Streiks hat die GdS ein Streikgeld in Höhe eines Nettolohnausgleichs gezahlt.

Einzelheiten über Rechte und Pflichten der GdS-Mitglieder mit Arbeitnehmer-Status bei Warnstreiks und Streiks finden sich in der Arbeitskampfordnung der GdS.

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