Mein Name ist Pauline Bernecker und ich bin aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Die Aufgaben der JAV sind gesetzlich vorgegeben und beziehen sich auf alle Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststelle betreffen.

Dazu zählt die Überwachung der Einhaltung und Durchführung von geltenden
Rechtsvorschriften, also z. b. des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Tarifverträge und der Dienstvereinbarungen.

Ebenso nimmt die JAV Anregungen und Beschwerden der Nachwuchskräfte entgegen und wirken auf ihre Erledigung hin.

Der Personalrat unterstützt dabei die JAV tatkräftig.

Die Beantragung von Maßnahmen für Nachwuchskräfte, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung, werden dem Personalrat vorgelegt und in deren Sitzung abgestimmt.

Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat wird auch dadurch verstärkt, dass grundsätzlich ein Mitglied der JAV an den Personalratssitzungen teilnehmen kann. Ein Stimmrecht hat die JAV bei Entscheidungen jedoch nur in Bezug auf Jugendliche und Auszubildende.

Ebenso besteht ein Anrecht auf Schulungen zur Tätigkeit als JAV-Mitglied.
Hier werden die rechtlichen Grundlagen der JAV-Arbeit vermittelt und es werden Erfahrungen ausgetauscht und angesprochen. Da bei diesen Seminaren meist verschiedene Sozialversicherungsträger vertreten sind, kann ein guter Austausch zu den Vorgehensweisen und Vor- und Nachteilen in den Dienststellen stattfinden. Für diese Schulungen wird man von seinem Arbeitgeber freigestellt.

Ein wichtiger Teil der JAV-Arbeit ist die Veranstaltung der regelmäßig stattfindenden JA-Versammlungen.

Dies soll den Jugendlichen und Auszubildenden der Dienststelle die Möglichkeit geben, Anliegen direkt bei der Dienststelle anzusprechen.

Die JA-Versammlung sowie der Austausch zur Arbeit findet in den Sitzungen der JAV statt.

Dabei ist immer zu beachten, dass jedes JAV-Mitglied eine Vertrauensposition einnimmt. Es kommt häufig vor, dass der Personalrat, die Dienststellenleitung oder die Jugendlichen und Auszubildenden mit vertraulichen Informationen an die JAV herantreten. Die JAV-Mitglieder unterliegen dabei immer der Schweigepflicht; das heißt, dass die Anliegen eines Auszubildenden nie ohne dessen Einverständnis weitergegeben und zum Beispiel mit dem Dienststellenleiter besprochen werden dürfen.

Wenn man als JAV-Mitglied einmal nicht die richtige Antwort auf die Frage eines Jugendlichen oder Auszubildenden haben sollte, kann man sich immer an die GdS wenden. Hier werden Erfahrungen und vor allem die rechtlichen Grundsätze mitgeteilt, sodass eine informative und korrekte Antwort weitergeben werden kann.

Die Wahlvorschriften und die Zusammensetzung sind je nach geltenden Personalvertretungsrecht in den Dienststellen unterschiedlich. Spricht hierzu eure amtierenden Mitglieder der JAV, des Personalrates oder GdS-Mitglieder des Vertrauens an, welche euch gern weiterhelfen.

Seid bei der JAV dabei, denn nur WIR KOMMT WEITER!