Bundesjugendausschuss (BJA)

Der Bundesjugendausschuss (BJA) ist ein Gremium innerhalb der dbb Jugend. Der BJA setzt sich aus Vertretern aller Fachgewerkschaften zusammen. Er dient als Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Fachgewerkschaften sowie als Sprachrohr für die Belange der einzelnen Vertreter.

Der BJA hat die Aufgabe, die Meinungen, Bedürfnisse und Interessen der Fachgewerkschaften in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Er verfolgt das Ziel, die Fachgewerkschaften zu stärken und junge Menschen in politische Prozesse einzubeziehen. Der BJA kann Stellungnahmen zu jugendrelevanten Themen abgeben und Empfehlungen an die Bundesjugendleitung aussprechen.

Der BJA spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Jugendpolitik in Deutschland. Er setzt sich für die Rechte junger Menschen ein, fördert ihre Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen und trägt dazu bei, ihre Anliegen und Perspektiven in den politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.

BJL und Bundesvorstand

Hallo liebe Leserin,

hallo lieber Leser,

Ich begrüße dich nun ganz herzlich hier auf unserer Internetseite der GdS-Jugend und freue mich, dass du den Weg zu meinen kurzen Bericht gefunden hast. Zuerst einmal möchte ich mich bei dir vorstellen.

Mein Name ist Konstantin Herbst, bin 27 Jahre jung und Bundesjugendleiter der GdS-Jugend. Mit diesem sehr verantwortungsvollem Wahlamt bin ich gleichzeitig Mitglied im Bundesvorstand um hier die Gedanken/ Wünsche und Sorgen unserer jugendlichen Mitglieder zu vertreten. Damit die GdS sozusagen den jugendlichen Blick nie verliert! 😉

Heute soll es darum gehen, dir diese zwei Gremien etwas genauer vorzustellen.

 

Beginnen wir im Jugendbereich.

Zu Beginn meinte ich, dass ich das Amt des Bundesjugendleiters der GdS-Jugend begleiten darf. Damit bin ich jedoch nicht das einzige Mitglied der Bundesjugendleitung. In diesem Gremium befinden sich neben mir noch vier weitere Stellvertreter und Stellvertreterinnen, die die Jugend auf Bundesebene tatkräftig vertreten und unterstützen. Die Begleitung dieses Ehrenamtes erfolgt nicht auf Zuruf und Verteilung, sondern mit Engagement, Einsatz für die GdS Jugend und – vor allem – durch eine Wahl. Denn der Jugendgewerkschaftstag entscheidet durch einen demokratischen Wahlvorgang, wer die GdS-Jugend in diesem Gremium vertreten darf.

 

Und was machen wir so?

Allgemein gehalten - übernehmen wir die strategische Planung und Organisation innerhalb der GdS-Jugend. Genauer gesagt, führen wir Veranstaltungen auf Bundesebene durch, bieten eigene Seminare an, bringen die Interessen unserer jugendlichen Mitglieder in wichtige Gremien wie Tarifkommissionen, im Bundesvorstand, Fachkommissionen oder auch bei unserem Dachverband, dem dbb, mit ein. Um dies alles unter einen Hut zu bekommen, treffen wir uns in der Bundesjugendleitung regelmäßig zu Sitzungen und besprechen alles, was aktuell und in Zukunft wichtig für uns ist. Also deine Gedanken und Wünsche zur GdS und zu deinem Arbeitsleben.

Jedoch wirst du wahrscheinlich auch nicht die selben Wünsche und Gedanken haben, was dein Arbeitsleben zum Beispiel betrifft, als jemand, der bereits die 30, 40 oder 50 Lebensjahre überschritten hat. Aus diesem Grund ist es zusätzlich wichtig, dass wir als GdS-Jugend uns bei den „Erwachsenen“ umfangreich engagieren.

Dies führt mich nun zum nächsten Punkt in dieser Kolumne. Die Kolleginnen und Kollegen, welche in der GdS aktiv sind, sind sich der unterschiedlichen Anforderungen der Generationen an Ihre eigene Arbeitswelt sehr wohl bewusst. Aus diesem Grund ist zum Beispiel der Bundesjugendleiter automatisch Mitglied im Bundesvorstand.

Hier sind (inklusive des Bundesjugendleiters) 17 Kolleginnen und Kollegen aktiv, um unter anderem die Politik der GdS zu verantworten. Neben der Tarif und Besoldungspolitik beschäftigen wir uns intensiv auch mit der Organisation GdS an sich. Wie können wir zum Beispiel die Landesverbände noch mehr unterstützen, ist nur eine von vielen Fragen, welche wir uns regelmäßig stellen. Der Bundesvorstand ist zudem für die Beschäftigten der GdS zuständig und  kümmert sich hier um die Einstellungs- und Anstellungsbedingungen.

Ich hoffe, ich konnte dir nun einiges über die zwei Gremien erzählen.

Bei Fragen kannst du dich gern jeder Zeit an mich wenden.

Liebe Grüße

Dein Konstantin

Orts-/ Kreisverband

Hi,
wir sind Katja und Marina, Mitglieder in der Kreisjugendgruppe Dortmund.

Die Kreisjugendgruppe ist ein Teil der Deutschen Beamtenbund-Jugend Nordrhein-Westfalen (auch genannt: dbb jugend nrw ). Dies ist ein gewerkschaftlicher Jugendverband in dem sich verschiedene Fachgewerkschaften aus dem Öffentlichen Dienst  (u.a. auch die GdS) zusammengeschlossen haben.

Unsere Tätigkeiten dort sind Veranstaltungen und Aktivitäten für junge Erwachsene zu planen und zu organisieren. Das kann u.a. ein Escape Room Event, ein virtueller Cocktailkurs, ein Sommerfest, eine Fahrt zu den Karl-May-Festspielen und vieles mehr sein. Wir als Gremium nehmen zudem an den Landesjugendausschüssen der dbb jugend nrw teil. Wir haben einige Sitzungen im Jahr und entscheiden dabei welche Veranstaltungen wir in dem Jahr anbieten wollen.

Frauenbeauftragte

Wisst ihr, wie viel Prozent der Belegschaft in der Sozialversicherung weiblich sind?
Es sind 75 % und auch in der GdS sind 60 % der Mitglieder Frauen.

 

Daher sind wir da, wenn Frau uns braucht.

 

Mein Name ist Jessica Händler, ich bin 30 Jahre alt, arbeite bei der AOK Nordwest in Plön und bin Frauenvertreterin im Landesverband Schleswig-Holstein.

Ich arbeite in Teilzeit, da ich eine zweijährige Tochter habe.
Daher weiß ich, wie wichtig es ist Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.

 

Als Frauenvertreterin möchte ich ein Bewusstsein für diese schwierige Situation schaffen. Es ist wichtig, dass die Arbeit zum Leben passt.
Die GdS Frauenvertretung findet Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Landesvorstand

Landesvorstand. Klingt im ersten Moment schonmal ziemlich wichtig. Aber was steht dahinter?
Was macht so ein Landesvorstand überhaupt? Wer gehört alles in so einen Vorstand?
Zuerst einmal ist ein Vorstand ein geschäftsführendes oder zur Leitung und Vertretung berechtigtes Gremium. Vorstände gibt es fast überall. In Firmen, in Vereinen. Und so auch in einer Gewerkschaft.
Landesvorstand speziell ist dann wieder die Unterteilung in die einzelnen Bundesländer von Deutschland.
Und die Definition beschreibt schon ziemlich genau, was so ein Vorstand macht. Ein Vorstand vertritt. Im Falle der Gewerkschaft vertritt ein Vorstand hier die Interessen der Arbeitnehmer und versucht zum Beispiel bei Tarifverhandlungen Einigung mit den Arbeitgebern zu erreichen.

Innerhalb des Vorstandes wird jedoch zwischen den einzelnen Positionen unterschieden und so werden die verschiedenen Aufgaben unter den einzelnen Mitgliedern und deren Funktion/Amt innerhalb des Landesvorstandes aufgeteilt. So wird die Vorstandsarbeit erleichtert, da sich jeder vorrangig um seine persönlichen Themen kümmert.

Es gibt natürlich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, welche die Leitung innehaben und die Belangen, Vorschläge und Anregungen der jeweiligen Ämter zu sammeln und an den Gesamtvorstand der Gewerkschaft bzw. bei anderen Verhandlungspartnern anzubringen.
Außerdem einen Schriftführer, der sich um alles bürokratische und schriftliche Anfragen kümmert. Genauso einen Beauftragten für Öffentlichkeitarbeit, der sich um Pressemitteilungen o.ä. kümmert.
Auch ein Internetbeauftragter ist wichtig im Vorstand, den in den aktuellen Zeiten ist ein Internetauftritt in den sozialen Medien wichtiger denn je um die verschiedenen Zielgruppen zu erreichen. Es gibt eine Landesjugendleitung. Die kümmert sich vorrangig um die Fragen, Probleme und Belangen der jungen Angestellten und der Auszubildenden. In Zeiten der Gleichstellung ist auch eine Frauenbeauftragte sowie einen Seniorenbeauftragten in einer Gewerkschaft wichtig.
Und auch Beisitzer sind im Vorstand vertreten, die die einzelnen Ämter gegebenenfalls unterstützen.

Durch die vielen unterschiedlichen Funktionen ist also immer der richtige Ansprechpartner vorhanden und es wird gewährleistet, dass die Probleme und Fragen innerhalb des Vorstandes erst in dem jeweiligen Bereich, aber dann bei den vielen Vorstandssitzungen auch im großen Kreis besprochen und bearbeitet werden.

Die Vorstandsarbeit ist also keineswegs langweilig, sondern fordert immer wieder durch die unterschiedlichsten Themen heraus und macht in der Gemeinschaft zusammen auch viel Spaß.

 

 

Vertrauensleute

Die GdS vor Ort – nicht nur eine Floskel! Denn als Vertrauensperson ist man mittendrin und buchstäblich das „Gesicht der GdS“.

 

Mein Name ist Daniel Peetz und ich bin Landesjugendleiter der GdS-Jugend in Schleswig-Holstein. Obendrauf engagiere ich mich als Vertrauensperson der GdS in meiner Dienstelle, der AOK Nordwest in Kiel-Wellsee. Zu einer meiner Aufgaben zählt insbesondere, die Kolleginnen und Kollegen mit News aus der Gewerkschaftsarbeit zu versorgen. Konkret: Das schwarze Brett mit Postern oder Ausdrucken zu künftigen Veranstaltungen im Landesverband oder aktuellen Infos aus den Tarifverhandlungen innerhalb der AOK bestücken. Auch ein „digitales schwarzes Brett“ im Intranet ist aktuell im Aufbau.

Bei Problemen oder Fragen zu bestimmten Leistungen fungiere ich als Ansprechpartner und gebe diese, bei Bedarf, an die zuständige Stelle innerhalb der GdS weiter. Zu besonderen Anlässen überreiche ich, in Absprache mit dem Ortsverband, persönliche Aufmerksamkeiten an die Mitglieder im Haus. Zum All-Time-Klassiker gehören hier Kalender. Mal ist es ein schicker Tischkalender aus Metall, mal ein Adventskalender mit Schokolade. Durch die Zunahme von Arbeit im häuslichen Umfeld ist es nicht immer einfach, jede und jeden zu erreichen, aber machbar. Ein E-Mail Verteiler verschafft hier Abhilfe und irgendwann ist jeder in der Regel mal im Haus. Die Übergabe und der kurze persönliche Austausch sind dabei stets angenehm und geben ein positives Gefühl.

 

Es gibt leider bisher nicht in jeder Dienststelle eine Vertrauensperson. Wenn das Amt interessant für euch klingt und ihr euch engagieren möchtet, meldet euch doch mal bei der GdS in Bonn oder bei eurem Landesvorstand. Der zeitliche Aufwand hält sich dabei in Grenzen.

 

Darüber hinaus begrüße ich neue Kolleginnen und Kollegen am Standort und stelle diesen die GdS und die zahlreichen Vorteile einer Mitgliederschaft vor. Eine individuelle und persönliche Ansprache wirkt. Garantiert. Wir kommt weiter

 

Daniel Peetz

Landesjugendleiter Schleswig-Holstein

 

Personalrat

Meine Name ist Tom Kunert und ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am Standort Erfurt beschäftigt. Für die GdS bin ich unter andrem auch als Mitglied des Gesamtpersonalrates in unserer Dienststelle aktiv. In meinen Bericht gebe ich Euch einen Überblick über meine Tätigkeit und meine Erfahrungen als Personalrat beschreiben.

Zunächst ist aber ein wenig Grundlagenarbeit nötig.

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit Hauptsitz in Leipzig, ist eine landesunmittelbare Körperschaft des Öffentlichen Rechts, des Freistaates Sachsen. Deshalb gilt für sie das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG). Im folgenden Bericht beziehe ich mich daher immer auf die Vorschriften und Regelungen des SächsPersVG. Die Abweichungen zu Personalvertretungsgesetzen anderer Bundesländer oder dem des Bundes sind teils marginal, teils aber  auch ganz erheblich. Schaut daher bitte immer in das für euch geltende Personalvertretungsgesetz um die für euch entsprechend geltende Rechtsvorschrift zu identifizieren.

In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, können Personalräte gebildet werden (§ 12 Abs. 1 SächsPersVG).  Die Bildung eines Personalrates bei der Deutschenrentenversicherung Mitteldeutschland, mit mehreren tausend Arbeitnehmern, ist damit zulässig.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiter, die mindesten seit 3 Monaten der Dienststelle angehören (§ 13 SächsPersVG). Wählbar ist fast der gleiche Personenkreis bis auf ein paar Ausnahmen, wie Personen die eigenständige Personalentscheidungen treffen können. Die Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet habe, mindestens seit 6 Monaten in der Dienststelle und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder von diesen geführten Betrieben beschäftigt sein (§14 SäschsPersVG).

Diese ganzen Voraussetzung werden durch, den für die Personalratswahl, eingesetzten Wahlvorstand geprüft. Durch den Wahlvorstand werden auch die Grundsätze der Personalratswahl festgelegt. Der Wahlvorstand muss sich ausgehend vom geplanten Wahltag, an bestimmte Fristen und Termine (anhand eine Wahlkalenders) halten, um die Wahl formell nicht angreifbar zu machen.

Gehen innerhalb einer bestimmten Frist mehrere Wahlvorschlagslisten (verschiedener Gruppen/Interessensgemeinschaften oder Gewerkschaften beim Wahlvorstand ein findet die Personalratswahl als sogenannte Verhältniswahl/Listenwahl statt, bei der der Wähler im Besten Fall die Liste der GdS wählt. Geht nur ein Vorschlag ein findet die Wahl als Personenwahl statt. Das heißt der Wähler kann direkt die Personen/Listenkandidaten wählen.

Ausgehend von der Größe und Struktur einer Dienststelle, kann es nötig sein, dass mehrere Personalräte gewählt werden müssen. So gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland insgesamt 5 Personalräte, die örtlichen Personalräte Sachsen-Anhalt, Thüringen und Göhren (auf der schönen Ostseeinsel Rügen, liegt unserer hauseigene Rehabilitationsklinik), den Personalrat der zentralen Dienststelle (Leipzig) und den Gesamtpersonalrat, welchen ich angehöre.

Der Gesamtpersonalrat muss immer gebildet werden, wenn sich einer der 3 o.g. Dienststellenteile (außer Leipzig) verselbständigt hat. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine klassische Stufenvertretung (1. Stufe Personalrat, 2. Stufe Gesamtpersonalrat und 3. Stufe Hauptpersonalrat) wie sie bei der DRV Bund oder Knappschaft-Bahn-See oder auch Bundesagentur für Arbeit existieren.

Der Gesamtpersonalrat der DRV Mitteldeutschland besteht neben den örtlichen Vertretungen, hat jedoch einen klar abgesteckten Zuständigkeitsbereich. Während die örtlichen Personalvertretungen vor allem Personalvorlagen beschließen, regionale Maßnahmen begleiten und Personalversammlungen durchführen, ist der Gesamtpersonalrat in der Regel für die Erörterung, Verhandlung und Abschluss von Dienstvereinbarungen (unter Anhörung der regionalen Personalräte) sowie die Begleitung von Projekten, Arbeitsgruppen und Ausschüssen mit der Dienststelle zuständig.

Bevor ich nun zu der Beschreibung meiner Tätigkeit als Personalrat komme, gibt es noch 4 ganz wichtige Grundsteine der Personalratstätigkeit.

Verhandlungen zwischen Dienststelle und Personalräten haben immer auf „Augenhöhe“  zu erfolgen, das bedeutet das Personalräte rechtzeitig und umfassend über geplante Änderungen und Maßnahmen zu informieren sind. Mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu verhandeln, bedeutet für einen der beiden Partner im Nachteil zu sein. Deshalb ist eine rechtzeitige Einbindung der Interessensvertretungen notwendig um „geistige Waffengleichheit“ herzustellen. Dies kann man aus dem Zusammenarbeitsgebot (§ 2 SächsPersVG) und den Pflichten der Dienststelle zur Erfüllung der Aufgaben der Personalräte (§ 73 Absatz 2 Satz 1 SächsPersVG) entnehmen.  

Außerdem haben die Dienststelle und Personalvertretung alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Arbeit und den Frieden in der Dienststelle zu beeinträchtigen, die sogenannte Störung des Betriebsfriedens (§ 71 Absatz 2 Satz 1 SächsPersVG).

Personalräte dürfen auf Grund der Ausübung Ihrer Tätigkeiten nicht durch den Arbeitgeber benachteiligt, behindert oder begünstigt werden (§ 8 SächsPersVG), das heißt, dass meine Beurteilung auf Grund der Ausübung meiner Personalratstätigkeit nicht schlechter ausfallen darf, außerdem darf ich bei durchzuführenden Stellenbesetzungsverfahren nicht benachteiligt, gleichzeitig aber auch nicht begünstigt werden.

Eines der höchsten Güter der Personalratsarbeit ist die Schweigeflicht bzw. Vertraulichkeit
(§ 10 SächsPersVG). Das bedeutet unter anderem, dass z.B. Auswahlentscheidungen aus Stellenbesetzungsverfahren oder vertrauliche Inhalte aus Gesprächen mit Mitarbeitern nicht an deren Führungskräfte oder dergleichen weitergegeben werden.

All die voran genannten Dinge beeinflussen natürlich meine Arbeit als Personalrat. Wie sieht diese Tätigkeit aber genau aus?

Im zweiwöchentlichen Rhythmus finden die Sitzungen des Gesamtpersonalrats statt, an denen ich teilnehme. Die Sitzungen finden im turnusmäßigen Wechsel an den Standorten Halle, Leipzig und Erfurt statt. Darüber hinaus findet einmal jährlich ein Sitzung in unserer Rehabilitationsklink in Göhren auf Rügen statt. Außerdem führen wir einmal im Jahr als Gesamtpersonalrat ein Klausurtagung über mehrere Tage durch.

Das bedeutet allerdings, das mit meiner Personalratstätigkeit auch eine Reisetätigkeit notwendig ist. Da ich diese Tätigkeit ehrenamtlich neben meiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausübe, werde ich nach § 46 SächsPersVG unter Fortzahlung meines Arbeitsentgelts von meiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Dies gilt für alle Tätigkeiten, die ich als Personalrat ausübe, darunter fallen Vorbereitungszeiten auf Sitzungen, die Teilnahme an Arbeitsgruppensitzungen oder auch die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen.

Auf alle Sitzungen ist eine gewisse Vorbereitung notwendig. Das bedeutet insbesondere, dass die Sitzungsunterlagen durchgearbeitet werden müssen. Manchmal ist die kein vergnügungsteuerpflichtiges Unterfangen, bei Vorlagen mit einen Umfang von mehreren hundert Seiten.

An den Sitzungstagen werden dann alle von der Dienststelle eingereichte Vorlagen besprochen, erörtert oder beschlossen.

Hierbei ist es notwendig, dass ich die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände unseres Personalvertretungsgesetzes kenne, denn daraus ergeben sich die Handlungsmöglichkeiten des Personalrats.

So ist der Personalrat gem. § 73 Abs. 6 SächsPersVG vor fristlosen Entlassungen, Kündigungen während der Probezeit und außerordentlichen Kündigungen anzuhören. Hierbei sollen die Personalräte ihre Bedenken der Dienststelle unverzüglich mitteilen. Wird solch eine Maßnahme ohne Anhörung des Personalrats durchgeführt ist diese unwirksam.

Nach § 77 Nr. 2 SächsPersVG hat der Personalrat bei Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen mitzuwirken. Das bedeutet, dass die Personalräte vor solch einer Entscheidung bzw. deren Durchführung, über diese Maßnahmen umfassend und rechtzeitig zu informieren sind. Einwendungen der Personalräte müssen mit diesen eingehend erörtert werden.

Darüber hinaus gibt es den Tatbestand der Mitbestimmung. Dies ist das stärkste Recht der Personalräte, welches sich jedoch in die eingeschränkte Mitbestimmung und die volle Mitbestimmung untergliedert.

Eingeschränkt mitzubestimmen haben Personalräte bei Einstellungen oder Eingruppierungen gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsPersVG. Hierfür benötigt die Dienststelle die Zustimmung des Personalrats.

Volle Mitbestimmung haben die Personalräte aber nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG bei dem Abschluss von Dienstvereinbarungen in den z.B. der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit geregelt wird. Auch hierfür benötigt die Dienststelle die Zustimmung der Personalräte. Mit dem Unterschied zur eingeschränkten Mitbestimmung, dass bei einer Nichteinigung zwischen Personalrat und Dienststelle eine sogenannte Einigungsstelle angerufen werden kann. Diese entscheidet dann über die Maßnahme mit einen Einigungsstellenspruch der für beide Seiten verbindlich ist.

All diese rechtlichen Rahmenbedingungen muss ich als Personalrat kennen um meine Tätigkeit entsprechend ausüben zu können. Hierfür gibt es jedoch Schulungen (unter anderem auch von der GdS), welche mich auf meine Tätigkeit als Personalrat vorbereiten.

Für diese Schulungen (wenn sie subjektiv und objektiv für die Tätigkeit als Personalrat erforderlich sind) muss der Arbeitgeber mich von meiner dienstlichen Tätigkeit freistellen und die Kosten für die Schulung, Unterkunft sowie für die Reise zum Schulungsort übernehmen (gem. § 46 und 47 SächsPersVG).

Bei all diesen rechtlichen Rahmenbedingungen die zu beachten sind, darf aber auch der Spaß an der Tätigkeit nicht zu kurz kommen.

Denn Dienstreisen und Teilnahme an Schulungsveranstaltungen sind eine willkommene Abwechslung im Arbeitsalltag. Darüber hinaus ist man als Personalrat meist auf dem neuesten Stand in der Dienststelle wenn es um Veränderungen, Anpassungen oder die strategische Ausrichtung des Hauses geht.

Für Fragen zu dem Ehrenamt als Personalrat stehe ich euch oder die Kolleginnen und Kollegen des Hauptamtes der GdS gern zur Verfügung. Hadert nicht uns anzuschreiben oder uns anzurufen.

Tom Kunert
stellv. Bundesjugendleiter

Landesverbände:

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rhineland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Weitere Links:




   
gds_wir-kommt-weiter


Copyright © 2023 GdS Jugend