Beteiligung der Personalräte in der SVLFG
Die Arbeit im örtlichen Personalrat ist oft nicht klar geregelt, da es sehr unübersichtliche Zuständigkeitsverteilungen der Dienstseite gibt, welche die Arbeit für die Personalräte extrem kompliziert gestalten. Gesamtpersonalräte stellen ihre Mitglieder noch vor besondere Aufgaben. So ist die Zuständigkeitsabgrenzung und das Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen ihnen und den konkret betroffenen örtlichen Personalräten häufig durchaus schwierig. Wer ist zuständig, bzw. darf mitbestimmen z.B. bei Einführung, Anwendung und wesentlichen Änderungen bei organisatorischen Maßnahmen?
In unserer Schulung möchten wir Ihnen die nötigen präzisen und spezifischen Kenntnisse für die Arbeit in Ihrer Personalvertretung vermitteln.